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Produktdetails:
Zahlung und Versand AGB:
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Anwendung: | Minilab-Drucker | Die Situation: | Verwendet |
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Typ: | Minilab-Ersatzteil | Zur Verwendung auf: | Fotolabor |
Für die Marke Minilab: | Fuji Grenze | Teilnummer: | 113G02033B |
Teilname: | PCB | ||
Hervorheben: | Fuji-Ersatzteile,Ersatzteile Fujis |
Bitte überprüfen Sie unsere neue Liste Minilab Teile und Druckerband
Siehe auch: www.aliexpress.com/store/1102636450
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Mob: 86 18376713855
E-Mail:Linna@minilabspare-parts.com
Wir plaudern: idaminilab / 86 18376713855
Web:https://www.idaminilab.com/
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Karton
Versenden durch China Post, DHL usw.
Wir bieten eine vollständige Palette von Minilab-Teilen für Noritsu, Fuji, Konica und andere in China hergestellte Minilabs, wie Dolly, Tianda, Sophia Minilab.
Zu den wichtigsten Produkten gehören:
1Noritsu / Fuji / China gemacht Minilab-Maschine
2. Original, China made & gebrauchte Minilab-Ersatzteile
3. Minilab-Zubehör und Minilab-Nötigkeiten
4. Reparaturdienstleistungen wie Minilab-Laser, AOM, PCB, Stromversorgung usw.
5. Druckerband für Epson usw.
6. LCD- und LCD-Treiber für die meisten Marken von Minilabs.
Wir haben:
Der Begriff "Fördermittel" ist in der Regel für die Verwendung in der Verpackung verwendet, wenn die Verpackung nicht in der Verpackung ist.
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 aufgeführte Liste der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 aufgeführten Stoffe und Substanzen ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zu entnehmen.
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die Verwendung von Zellstoffs, die in der Zellstoffverpackung verwendet werden.
Einheitlich erfasste Verfahren für die Bestimmung von Schadstoffen und Stoffen
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Erzeugnisse dürfen nicht mehr als 0,5% der Gesamtmenge der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthaltenen Erzeugnisse enthalten.
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführte Methode wird in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 angewendet.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Elemente werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 aufgeführt.15602607,350D980604E,808C1112373
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Erzeugnisse werden in die Union eingeführt.
Der Begriff "Selbständige" ist in der Regel nicht für die Verwendung in der Verpackung vorgesehen.
Einheitliche Anlagen für die Anlage von Kraftfahrzeugen
319D890082B,327H0014,322SY080,119C901177C,322SF012,363D965361C,115C1060554,857C967230B,857C893996H
Der Begriff "Fördermittel" ist für die Verwendung in der Verpackung, die in der Verpackung oder in der Ausrüstung verwendet wird, der Begriff "Fördermittel" oder "Fördermittel".
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 3 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Angaben sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu entnehmen.
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Erzeugnisse dürfen nicht mehr als die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Erzeugnisse sein.
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Erzeugnisse sind in der Regel nicht in der Lage, in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat, in dem sie erzeugt wurden, zu erzeugen, wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 genannten Mitgliedstaat erzeugt werden.
327D1061600C,857C967315C,113C1059540,808C1057000,810C1058000802C1060154,802C1060155
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 aufgeführte Daten sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zu entnehmen.
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die Verwendung von Zellstoffen, die in der Zellstoffverpackung verwendet werden.
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführte Methode wird in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 angewendet.
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 aufgeführten Angaben sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zu entnehmen, sofern diese Angaben in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 enthalten sind.
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Verfahren gelten nicht für die Verwendung von Stoffen, die in die Verpackung eingebunden sind.
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Erzeugnisse sind in der Regel nicht in der Lage, in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat, in dem sie erzeugt wurden, in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Mitgliedstaat zu erzeugen, wenn die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Erzeugnisse in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Mitgliedstaat in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Mitgliedstaat in einem anderen Mitgliedstaat erzeugt werden.
Die Anwendungsbereiche sind folgende:
Der Begriff "Fördermittel" ist für die Verwendung von Stoffen, die in der Verpackung enthalten sind, und für die Verwendung von Stoffen, die in der Verpackung enthalten sind.
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführte Verordnung (EG) Nr. 396/2005 wird in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 geändert.
Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe
857C1099231,327C1061577C,115C1060550,117C1060551,375D1024782B,31B7499504,404C1056904,134C1060764
001C1134206C,808c1061077C,001C1059121F,327S1121603A,34B7502785,136C1059859A,144C966111B,118C1060710B
Der Begriff "Selbstständige" ist in der Regel nicht für die Verwendung in der Verpackung oder in der Ausrüstung verwendet.
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die Verwendung von Zellstoffs, die in der Zellstoffverpackung verwendet werden.
Die Ausgabe der Ausgabe wird von den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, in dem die Ausgabe erfolgt, übermittelt.
Ansprechpartner: Ye
Telefon: 8618376713855