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Produktdetails:
Zahlung und Versand AGB:
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Anwendung: | Minilab-Drucker | Teilname: | Frühling |
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Die Situation: | Neues | Typ: | Minilab-Ersatzteil |
Zur Verwendung auf: | Fotolabor | Für die Marke Minilab: | Fuji Grenze |
Hervorheben: | Fuji-Ersatzteile,Ersatzteile Fujis |
Bitte überprüfen Sie unsere neue Liste Minilab Teile und Druckerband
Siehe auch: www.aliexpress.com/store/1102636450
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Mob: 86 18376713855
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388G02019 Frühling Fuji Frontier Minilab Teil
Karton
Versenden durch China Post, DHL usw.
Wir bieten eine vollständige Palette von Minilab-Teilen für Noritsu, Fuji, Konica und andere in China hergestellte Minilabs, wie Dolly, Tianda, Sophia Minilab.
Zu den wichtigsten Produkten gehören:
1Noritsu / Fuji / China gemacht Minilab-Maschine
2. Original, China made & gebrauchte Minilab-Ersatzteile
3. Minilab-Zubehör und Minilab-Nötigkeiten
4. Reparaturdienstleistungen wie Minilab-Laser, AOM, PCB, Stromversorgung usw.
5. Druckerband für Epson usw.
6. LCD- und LCD-Treiber für die meisten Marken von Minilabs.
Wir haben:
000064040004Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, im Hinblick auf die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 eine Reihe von Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 auf die Gesundheit und die Gesundheit von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu verbessern.
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, im Hinblick auf die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 eine Reihe von Maßnahmen zu treffen, um die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 zu verhindern.
270005003A, 270005004C, 270005005A, 270005006A, 270005028C, 270005030B, 270005031B, 270005033C
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in den Artikeln 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen.
270005067C, 270005068B, 270005070D, 270005071E, 270005083C, 270005091A, 270005092A, 270005108A
270005113A, 270005115C, 270005120B, 270005123A, 270004005B, 270004008B, 270004022B, 270004044A
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 aufgeführten Daten sind für die Zwecke der Erfassung der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 aufgeführten Daten zu verwenden, wenn sie nicht in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 enthalten sind.
Ein Teil des Verbrauchs ist für die Verwendung in Kraftfahrzeugen, die in der Union eingesetzt werden, zu verwenden.
Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten für die Verwendung von Zellen, die in der Zulassungszone des Herstellers stehen, und für Zellen, die in der Zulassungszone des Herstellers stehen.
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführte Methode wird angewendet, wenn die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 genannten Methoden angewandt werden.
Dies ist der Fall, wenn die in Absatz 1 genannten Bedingungen nicht erfüllt sind.
Für die Verwendung in Kraftfahrzeugen
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Erzeugnisse dürfen nicht mehr als 0,5% der Gesamtmenge der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthaltenen Erzeugnisse enthalten.
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 aufgeführten Erzeugnisse dürfen nicht mehr als 50% der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 aufgeführten Erzeugnisse enthalten.
Bei der Anwendung der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 genannten Verfahren wird die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführte Art der Zulassung berücksichtigt.
Bei der Verwendung der in Anhang I aufgeführten Erzeugnisse sind die in Anhang I aufgeführten Stoffe zu verwenden.
Für die Verwendung in Kraftfahrzeugen:
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 aufgeführten Erzeugnisse dürfen nicht mehr als die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 aufgeführten Erzeugnisse sein.
Die in Artikel 1 Buchstabe b genannten Bedingungen gelten nicht für die Verwendung von Zellstoff.
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, im Rahmen der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 eine Reihe von Maßnahmen zu ergreifen, um die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 zu verhindern.
27307073A, 2730307074A, 2730307121A, 2730307304C, 2730307503C, 2703A6008E, 2703A6030B, 2703A6033B
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Verwendung von Zellen, die in der Zellstoffverpackung verwendet werden.
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die Verwendung von Zellstoffen, die für die Herstellung von Zellstoffen verwendet werden.
Für die Verwendung in der Verpackung:
280001028B, 280001029A, 280001030A, 280001031A, 280001035B, 280001038A, 280001040A, 280001041A
280001042A, 280001043A, 280001044A, 280001045A, 280001047A, 280001048A, 280001052A, 280001055A
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, im Hinblick auf die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 eine Reihe von Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 auf die Gesundheit und die Gesundheit von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu verbessern.
Die Kommission wird die Kommission auffordern, ihre Stellungnahme zu unterbreiten und eine Stellungnahme zu unterbreiten.
Ansprechpartner: Ye
Telefon: 8618376713855