Produktdetails:
Zahlung und Versand AGB:
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Anwendung: | Drucker für kleine Labore | Teilname: | Ausrüstung |
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Die Situation: | Neues | Typ: | Ersatzteil für Minilab |
Teilnummer: | 355002215B 3550 02215 355002215 3550 02215B | für den Einsatz auf: | Fotolabor |
für die Marke minilab: | Konica Minolta | ||
Markieren: | konica minolta Teile,konica minolta Rolle |
Für mehrAnforderungBitte kontaktieren Sie uns b
Y:Mob: 86 18376713855
E-Mail:Linna@minilabspare.com
Wir plaudern: idaminilab / 86 18376713855
Was ist die App: 8618376713855
Beschreibung des Produkts
Ausrüstung Konica QD21 Minilab Teil Nr. 355002215B / 3550 02215 / 355002215 / 3550 02215B in China hergestellt
Karton
Versenden durch China Post, DHL usw.
Wir bieten eine vollständige Palette von Minilab-Teilen für Noritsu, Fuji, Konica und andere in China hergestellte Minilabs, wie Dolly, Tianda, Sophia Minilab.
Zu den wichtigsten Produkten gehören:
1Noritsu / Fuji / China gemacht Minilab-Maschine
2. Original,China hergestellt & gebrauchte Minilab-Ersatzteile
3. Minilab-Zubehör und Minilab-Nötigkeiten
4. Reparaturdienstleistungen wie Minilab-Laser, AOM, PCB, Stromversorgung usw.
5. Druckerband für Epson usw.
6. LCD- und LCD-Treiber für die meisten Marken von Minilabs.
Wir haben:
L3P14Y-55G00 polarisierter Film für LCD, Konica Mini-Labor Bandkassette, Bandkassette kompatibel mit Konica R1,3960 35073a,35502425Konica R2 Fotos, 355002635b, 385002607b Konica R2 Minilab, 286021010a Pinch Roller Konica Minolta R2
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführte Verordnung (EG) Nr. 396/2005 wird in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 geändert.
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführte Menge ist zu berücksichtigen, sofern sie nicht überschritten ist.
Der Begriff "Fördermittel" ist für die Verwendung in der Verpackung verwendet, wenn es sich um die Verpackung handelt.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Bedingungen gelten nicht für die Verwendung von Zellstoff.
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 aufgeführten Angaben sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zu entnehmen.
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführte Menge ist zu berücksichtigen, sofern sie nicht überschritten ist.
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 aufgeführten Angaben sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zu entnehmen.
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 aufgeführten Angaben sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zu entnehmen.
Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführten Angaben sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 zu entnehmen.
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 aufgeführte Methode wird in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 aufgeführt.
Der Begriff "Selbstständige" ist in der Regel der Begriff, der in einem anderen Sinne verwendet wird, als der Begriff "Selbstständige".
Die Bezeichnung "Behandlung" ist die Bezeichnung, die für die Verwendung von "Behandlung" oder "Behandlung" verwendet wird.
Die Angabe der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Angaben ist nicht zulässig.
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, im Rahmen der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 eine Reihe von Maßnahmen zu ergreifen, um die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 zu verhindern.
Ansprechpartner: Ye
Telefon: 8618376713855