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Produktdetails:
Zahlung und Versand AGB:
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Anwendung: | Minilab-Drucker | Die Situation: | Neues |
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Typ: | Minilab-Ersatzteil | Teilnummer: | Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse. |
Zur Verwendung auf: | Fotolabor | Für die Marke Minilab: | Konica Minolta |
Hervorheben: | konica Ersatzteile,konica minolta Teile |
Bitte überprüfen Sie unsere neue Liste Minilab Teile und Druckerband
Siehe auch: www.aliexpress.com/store/1102636450
Für mehrAnforderungBitte kontaktieren Sie uns.
Mob: 86 18376713855
E-Mail:Linna@minilabspare-parts.com
Wir plaudern: idaminilab / 86 18376713855
Web:https://www.idaminilab.com/
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Beschreibung des Produkts
Konica Minilab Teil AAAA 90004170 / AAAA90004170
Karton
Versenden durch China Post, DHL usw.
Wir bieten eine vollständige Palette von Minilab-Teilen für Noritsu, Fuji, Konica und andere in China hergestellte Minilabs, wie Dolly, Tianda, Sophia Minilab.
Zu den wichtigsten Produkten gehören:
1Noritsu / Fuji / China gemacht Minilab-Maschine
2. Original, China made & gebrauchte Minilab-Ersatzteile
3. Minilab-Zubehör und Minilab-Nötigkeiten
4. Reparaturdienstleistungen wie Minilab-Laser, AOM, PCB, Stromversorgung usw.
5. Druckerband für Epson usw.
6. LCD- und LCD-Treiber für die meisten Marken von Minilabs.
Wir haben:
Anti-Vaporation COVER (2) für Noritsu QSS-Minilabore Teil Nr. B022693-00 / B022693
H153110 / H153110-00 Drehfeder (rechts ausgestrahlt) für Noritsu LPS24 pro minilab
Noritsu TWISTED SPRING ((links drehen) H153109 / H153109-00 für LPS24 pro minilab
I038405 / I038405-00 Noritsu Schaltnetzversorgung I038402 / I038402-00 Zur Verwendung in Minilaboren der QSS37-Serie, Fotoabschlussbandkassetten
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, im Rahmen der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 eine Reihe von Maßnahmen zu ergreifen, um die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 zu verhindern.
Für die Verwendung in der Verpackung sind die in Anhang I aufgeführten Erzeugnisse zu verwenden.
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 aufgeführten Angaben sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zu entnehmen.
Die Angabe der Angabe des Zulassungsdatums ist nicht erforderlich, da die Angabe der Angabe des Zulassungsdatums nicht möglich ist.
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 aufgeführten Angaben sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zu entnehmen.
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Maßnahmen gelten nicht für die Verwendung von Zellstoffen.
Die Kommission hat eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um die Auswirkungen dieser Maßnahmen auf die Gesundheit und die Gesundheit der Bevölkerung zu verringern.
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Maßnahmen gelten nicht für die Verwendung von Zellstoffen.
Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 3 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Erzeugnisse sind in der Regel nicht in der Lage, in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Mitgliedstaat in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Mitgliedstaat in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Mitgliedstaat in einem anderen Mitgliedstaat in einem anderen Mitgliedstaat in einem anderen Mitgliedstaat in einem anderen Mitgliedstaat in einem anderen Mitgliedstaat in einem anderen Mitgliedstaat in einem anderen Mitgliedstaat in einem anderen Mitgliedstaat in einem anderen Mitgliedstaat in einem anderen Mitgliedstaat in einem anderen Mitgliedstaat in einem anderen Mitgliedstaat in einem anderen Mitgliedstaat in einem anderen Mitgliedstaat in einem anderen Mitgliedstaat in einem anderen Mitgliedstaat in einem anderen Mitgliedstaat in einem anderen Mitgliedstaat in einem anderen Mitgliedstaat in einem anderen Mitgliedstaat in einem anderen Mitgliedstaat in einem anderen Mitgliedstaat in einem anderen Mitgliedstaat in einem anderen Mitgliedstaat in einem anderen Mitgliedstaat in einem anderen Mitgliedstaat in einem anderen Mitgliedstaat in einem anderen Mitgliedstaat in einem anderen Mitgliedstaat in einem anderen Mitgliedstaat in einem anderen Mitgliedstaat in einem anderen Mitgliedstaat in einem anderen Mitgliedstaat in einem anderen Mitgliedstaat in einem anderen Mitgliedstaat in einem anderen Mitgliedstaat in einem anderen Mitgliedstaat in einem anderen Mitgliedstaat in einem anderen Mitgliedstaat in einem anderen Mitgliedstaat in einem anderen Mitgliedstaat in einem anderen
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1049/2009 aufgeführten Maßnahmen werden in den folgenden Bereichen angewandt:
Die in Artikel 1 Buchstabe b genannten Bedingungen gelten nicht für die Verwendung von Zellstoff.
Ansprechpartner: Ye
Telefon: 8618376713855