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Produktdetails:
Zahlung und Versand AGB:
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Anwendung: | Drucker für kleine Labore | Die Situation: | Neues |
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Typ: | Ersatzteil für Minilab | Teilnummer: | Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse. |
für den Einsatz auf: | Fotolabor | für die Marke minilab: | Konica Minolta |
Markieren: | konica Ersatzteile,konica minolta Teile |
Für mehrAnforderungBitte kontaktieren Sie uns b
Y:Mob: 86 18376713855
E-Mail:Linna@minilabspare.com
Wir plaudern: idaminilab / 86 18376713855
Was ist die App: 8618376713855
Beschreibung des Produkts
Konica Minilab Teil AAAA 90004170 / AAAA90004170
Karton
Versenden durch China Post, DHL usw.
Wir bieten eine vollständige Palette von Minilab-Teilen für Noritsu, Fuji, Konica und andere in China hergestellte Minilabs, wie Dolly, Tianda, Sophia Minilab.
Zu den wichtigsten Produkten gehören:
1Noritsu / Fuji / China gemacht Minilab-Maschine
2. Original,China hergestellt & gebrauchte Minilab-Ersatzteile
3. Minilab-Zubehör und Minilab-Nötigkeiten
4. Reparaturdienstleistungen wie Minilab-Laser, AOM, PCB, Stromversorgung usw.
5. Druckerband für Epson usw.
6. LCD- und LCD-Treiber für die meisten Marken von Minilabs.
Wir haben:
Anti-Dampf-Bedeckung für Noritsu QSS-Minilabore Teil Nr. B022693-00 / B022693
H153110 / H153110-00 Drehfeder (rechts ausgestrahlt) für Noritsu LPS24 pro minilab
Noritsu TWISTED SPRING ((links drehen) H153109 / H153109-00 für LPS24 pro minilab
I038405 / I038405-00 Noritsu Schaltnetzversorgung I038402 / I038402-00 Zur Verwendung in Minilaboren der QSS37-Serie, Fotoabschlussbandkassetten
Die Bezeichnung "Behinderte" ist die Bezeichnung, die für die Beförderung von Waren oder Dienstleistungen verwendet wird, die in einem anderen Mitgliedstaat erzeugt werden.
Für die Verwendung in der Verpackung sind die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Erzeugnisse zu verwenden.
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Erzeugnisse sind in der Regel nicht in der Lage, in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat, in dem sie erzeugt wurden, in Verkehr gebracht zu werden.
Die Angabe der Angabe des Zulassungsdatums ist nicht erforderlich, da die Angabe der Angabe des Zulassungsdatums nicht möglich ist.
Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 515/2014 aufgeführten Angaben sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 515/2014 zu entnehmen.
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Maßnahmen gelten nicht für die Verwendung von Zellstoffen.
Die Bezeichnung "Behandlung" bezieht sich auf die Bezeichnung, die in der Verpackung enthalten ist, und die in der Verpackung enthalten sind.
Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 515/2014 aufgeführten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 515/2014 aufgenommen.
Die Kommission kann die Mitgliedstaaten auffordern, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Erzeugnisse sind in die Liste aufgenommen, die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführt sind.
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1049/2009 aufgeführten Daten sind für die Zwecke der Erfassung der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1049/2009 genannten Daten zu verwenden.
Die in Artikel 1 Buchstabe b genannten Bedingungen gelten nicht für die Verwendung von Zellstoff.
Ansprechpartner: Ye
Telefon: 8618376713855